Allgemeine Geschäfts-Bedingungen (AGB)

 
 
 
 

Wir freuen uns, Sie im Swanen Hus begrüßen zu dürfen. Anbei befinden sich ein paar Regeln, die unserem und Ihrem rechtlichen Schutz dienen sollen. Ausnahmen oder Einwände können besprochen werden.


1. Vertragsabschluss

Ein verbindlicher Mietvertrag kommt zu Stande, indem wir Ihre Buchung (telefonisch, per Post, Fax oder E- Mail) annehmen und Sie hierüber durch eine Buchungsbestätigung informieren.



2. Gästezahl / Nutzung

Das Swanen Hus ist für maximal 6 Personen ausgelegt. Die Anzahl der Gäste wird bei Buchung angemeldet. Eventuelle weitere Übernachtungsgäste müssen 24 Stunden vorher beim Vermieter angekündigt werden. Eine Weitervermietung/ Untervermietung oder anderweitige, gar gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig.

3. Anreise / Abreise

Das Swanen Hus steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung. Die Abreise muss bis 10:00 Uhr erfolgen. Bezüglich der im Vertrag vereinbarten Mietzeit gelten der An- und Abreisetag jeweils als voller Tag.

4. Mietpreis

Als Mietpreis gilt der im Vertrag dargestellte Endpreis. Im Mietpreis sind die Miete und alle Nebenkosten, Bettwäsche, Handtücher sowie die Endreinigung enthalten.

5. Zahlung

Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 25% der Mietsumme auf das genannte Konto zu überweisen. Nichtzahlung der Anzahlung gilt als Rücktritt des Mieters.
Der restliche Mietpreis ist bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu entrichten.

Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 14 Tage, ist der gesamte Mietpreis sofort nach Vertragsabschluss auf das genannte Konto zu überweisen. Nichtzahlung des Mietpreises bis zum Mietbeginn kommt in diesem Fall einer Stornierung gleich, es entfällt der Anspruch auf Nutzung des Cottage und 100% des vereinbarten Mietpreises werden fällig. Bei einer Vertragsdauer mehr als 1 Monat (Langzeitmiete) besteht Zahlungspflicht für die gesamte vereinbarte Mietdauer.

6. Schlüssel

Am Tag der Abreise muss das Swanen Hus bis 10 Uhr geräumt und ordnungsgemäß übergeben zu sein. Bitte denken Sie an die Rückgabe der Schlüssel. Sollte der Gast ohne die Rückgabe der Schlüssel abreisen, wird neben den entstandenen Kosten eine pauschale Bearbeitungsgebühr von Euro 50,00 erhoben. Bei Verlust von Schlüsseln werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht.

 7. Kurtaxe

Die Kurtaxe der Gemeinde Nordstrand muss durch den Vermieter für alle Gäste direkt an die Gemeinde abgeführt werden. Gäste erhalten daraufhin kostenfrei Ihre Gäste/Kurkarten mit vielen lokalen und regionalen Vergünstigungen. Die genauen Regeln sind unter www.nordstrand.de einzusehen.

8. Umbuchungen
Werden auf Wunsch des Mieters Änderungen in Bezug auf den Anreisetermin (Umbuchung) vorgenommen oder lässt sich der Mieter durch einen anderen Mieter ersetzen, werden für effektive Kosten (Arbeitsaufwand, Telefon...) eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro pro Auftrag in Rechnung gestellt.

Sämtliche Änderungen werden zur Stärkung der Rechtssicherheit schriftlich bestätigt.

 9. Rücktritt

Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht und zwar wie folgt:

§  Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises

§  Rücktritt 44 bis 33 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises

§  Rücktritt 32 bis 22 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises

§  Rücktritt 21 bis 12 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises

§  Rücktritt 11 Tage bis Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

§  Bei Nichtantritt: 100 % des Mietpreises

Bei Nichtanreise ohne vorherige rechtzeitige Benachrichtigung hat der Vermieter das Recht (24 Stunden nach Anreisetermin), das Swanen Hus weiter zu vermieten. Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nicht mehr. Bei früherer Abreise verfällt die geleistete Zahlung für die gebuchte Zeit.

Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50.- EUR berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.

10. Nichtbereitstellung

Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Hauses infolge höherer Gewalt oder aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, dem Gast eine schon gezahlte Miete zu erstatten. Der Gast verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem Mietvertrag.

11. Schadenmeldung

Der Mieter ist verpflichtet, jegliche Schäden ( z. B. Glasbruch, Defekt eines Möbelstückes etc.), die während der Mietzeit entstanden sind, bei Rückgabe des Swanen Hus anzuzeigen. Er haftet selbst für verursachte Schäden im/ am Ferienhaus während seiner Nutzung in voller Höhe. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust und/ oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Mieters. Für kurzfristigen Ausfall von öffentlicher Versorgung wie Strom, Wasser, Gas kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.

Die folgenden Hinweise zum Swanen Hus, seinen Eigenarten und seiner Nutzung sind Bestandteil des Mietvertrages und gelten mit unterschriebenem Vertrag als anerkannt:

HEIZUNG: Die Heizung ist auf Automatik gestellt und brauch außer bei den Thermostaten keiner weiteren Bedienung. Das Warmwasser wird weitgehend durch Solarenergie beheizt.

KAMINOFEN: Der Kaminofen soll es Ihnen bei niedrigen Temperaturen gemütlich machen. Bitte heizen Sie ausschließlich mit Holz oder Holzbrikett und beachten Sie unbedingt die Bedienungsanleitung. Für die Asche gibt es einen Aschesauger, der im Treppenhaus oben rechts steht. Bitte hinterher reinigen.

BADEZIMMER: Bitte nach dem Duschen lüften, damit kein Schimmel entsteht, und die Glasabtrennungen mit dem Abzieher reinigen.

MÜLL: In Schleswig-Holstein wird Wert auf Mülltrennung gelegt. Deshalb gibt es drei Mülltonnen, die östlich des Hauses stehen und gut durch die Hintertür zu erreichen sind. Die gelbe Tonne ist für Wertstoffe wie Plastik, Dosen etc, die grüne Tonne für Papier/Pappe und die kleine graue für Restmüll.

KLÄRANLAGE: Auf dem Grundstück befindet sich eine biologische Kläranlage. Sie verträgt keine Milchsäurebakterien. Deshalb bitte NIE Milch in die Abflüsse gießen. Bitte auch keine Plastikteile, feuchtes Toilettenpapier oder Binden u.ä. in die Toiletten werfen. Verstopfungsgefahr!

TV/SAT Das Haus ist mit einer SAT-Anlage ausgestattet, die es Ihnen ermöglicht, über 100 TV- und Radiosender zu empfangen. Der Fernseher ist smart, ist daher auch per Internetfernsehen voll funktionsfähig, und hat auch einen DVD-Player. Die Gebrauchsanweisung liegt im Regal unter dem Fernseher und sollte bitte für andere Gäste auch dort bleiben.

MÖBEL: Bitte gehen Sie pfleglich mit den Möbeln um, verschieben Sie keine Möbel von Zimmer zu Zimmer und halten Sie Ihre Kinder an, nicht auf den Betten zu hüpfen – eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber ich musste schon zwei Betten deshalb ersetzen.

PARKPLATZ: Ihnen stehen links von der Mauer sowie gegenüber der Garageneinfahrt Parkplätze zur Verfügung, ebenso ein Fahrradständer (hinter dem Haus).

GARTEN, GRILL UND TERRASSEN: Es gibt zwei Gärten und Terrassen, die zum Swanen Hus gehören, sowohl vor dem Haus, als auch südlich des Hauses, hinter der Scheune. Der Grill und die Gartenliegen sowie einige Sportartikel stehen in der Scheune, direkt am Eingang bei der Kastanie. Nach Gebrauch von Grill und Gartenmöbeln, stellen Sie diese bitte sauber und zugedeckt wieder in den Stall.

NUTZUNG AUF EIGENE GEFAHR: Das Grundstück ist groß und abenteuerlich. Östlich des Hauses gibt es einen ungesicherten Entwässerungsgraben. Sie nutzen das Grundstück und Haus auf eigene Gefahr. Das gilt auch für die Kinder. Eltern haften für ihre Kinder

TIERE: Ein Wort noch zum Umfeld. Sie leben auf Nordstrand in einer intakten Natur. D.h. auch Tiere bewohnen den Deich. Asseln, die z. B. bei Hitze aus ihren Verstecken kommen könnten, und Spinnen gehören zum Lebensraum und natürlichen Kreislauf. Sie sind für Menschen nicht gefährlich und sind kein Ungeziefer, sondern nützliche „Mitbewohner“. Fegen Sie sie einfach weg!

12. Haftungsausschluss, Haftungsfreistellung

Die Benutzung der Wege zum Swanen Hus, der Gemeinschaftseinrichtungen, des Gartens sowie des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt ebenfalls und besonders auch für mitreisende Kinder. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art, einschließlich PKW.

Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Er haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten (sog. Kern- bzw. Kardinalspflichten, d.h. aus einer Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, welche die vertragsgemäße Durchführung ermöglichen und auf deren Erfüllung der Mieter vertraut).

Der Vermieter haftet in keinem Fall für Schäden und Folgeschäden, die dadurch bedingt sind, dass die Strom- und Wasserversorgung ausfällt, bzw. für Heizungsausfälle, die auf eine Unterbrechung oder Einschränkung der Brennstoffversorgung zurückzuführen sind.

Soweit der Vermieter wegen eines Verstoßes des Mieters gegen diesen Miet- bzw. Beherber-gungsvertrag, gegen gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Auflagen von Dritten in An-spruch genommen wird, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter im Innenverhältnis in vollem Umfang von der Haftung freizustellen und alle diesbezüglichen Verpflichtungen des Vermieters zu erfüllen.

Die Benutzung der Kinderspieleinrichtungen geschieht auf eigene Gefahr des Mieters bzw. der Erziehungsberechtigten. Seitens des Vermieters wird hier keine Haftung bei Unfällen übernommen. Das Gleiche gilt für die kostenfreie Benutzung etwaig vorhandener Fahrräder.

Die Benutzung der Wege zum Swanen Hus, der Gemeinschaftseinrichtungen, des Gartens sowie des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt ebenfalls und besonders auch für mitreisende Kinder. Für diese haften außerdem die Eltern. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art, einschließlich PKW.

Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies für alle Nutzer des Swanen Hus und deren Gäste.

13. Tiere

Um auch Allergikern den Aufenthalt im Swanen Hus zu ermöglichen, sind Haustiere nicht erlaubt.

14. Rauchen

Das Rauchen im Haus ist grundsätzlich verboten.

15. Zuwiderhandlung

Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter vor, das Mietverhältnis zu beenden ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge.

16. Sonstiges / Allgemeines

Der Vermieter ist berechtigt, das Swanen Hus bei Bedarf, z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen oder zur Überprüfung des vertragsgemäßen Gebrauchs zu betreten.

  17. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit den gesamten Regelungen dieser AGB.

 

Mit diesen AGB und den klaren Regelungen möchten wir Missverständnissen zuvorkommen. Generell gilt aber: ein offenes, direktes Gespräch regelt so gut wie alles...

In diesem Sinne sind wir sicher, dass Sie bei uns einen schönen Urlaub verleben und freuen uns auf Sie!

 

18. März 2019

Dr. Anna Schwan